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Leistungen

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege

Antworten zu Kosten, Pflegegrad, Abrechnung mit der Kasse und dem Ablauf des Erstgesprächs.

Hier stehen die Fragen, die uns Familien am häufigsten stellen. Fehlt Ihre Frage? Schreiben Sie uns, wir antworten persönlich.

Kosten, Pflegegrad und Ablauf

Was kostet ambulante Pflege?

Die Kosten richten sich danach, welche Leistungen Sie brauchen und wie oft wir kommen. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen festen Monatsbetrag für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI; was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung trägt die Krankenkasse, bei gesetzlich Versicherten oft mit einer gesetzlichen Zuzahlung. Vor dem Start bekommen Sie eine schriftliche Übersicht: Was übernimmt die Kasse, bleibt ein Eigenanteil?

Brauche ich einen Pflegegrad, um Hilfe zu bekommen?

Nicht für jede Leistung. Für Behandlungspflege reicht eine ärztliche Verordnung der Krankenkasse. Für Grundpflege, Haushaltshilfe und Betreuung über die Pflegekasse brauchen Sie einen Pflegegrad. Ohne Pflegegrad können Sie Leistungen privat vereinbaren; wir sagen Ihnen vorher, was das kostet.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse sitzt. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben reicht, Angehörige dürfen das mit Vollmacht übernehmen. Danach kommt der Medizinische Dienst oder Medicproof zu Ihnen nach Hause und begutachtet Ihre Selbstständigkeit. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen; alle Schritte stehen im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld bekommen Sie ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege organisieren. Pflegesachleistung nutzen Sie, wenn ein zugelassener Pflegedienst die Pflege übernimmt und direkt mit der Kasse abrechnet. Beides lässt sich als Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbinden; dann wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegeld oder Sachleistung.

Wie wird mit der Pflegekasse und Krankenkasse abgerechnet?

Leistungen im Rahmen der Pflegesachleistung oder der häuslichen Krankenpflege rechnen wir nach den gesetzlichen Regeln direkt mit der zuständigen Kasse ab. Für Eigenanteile und privat vereinbarte Leistungen erhalten Sie eine verständliche Rechnung. Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI können wir mit Ihrer Zustimmung ebenfalls direkt mit der Pflegekasse verrechnen.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Sie melden sich per E-Mail oder über das Kontaktformular und schildern kurz, worum es geht. Wir vereinbaren einen Termin, gern bei Ihnen zu Hause in Gehrden oder der Umgebung, auf Wunsch auch in unserem Büro. Im Gespräch klären wir Pflegebedarf, Pflegegrad, mögliche Kassenleistungen und einen groben Zeitplan. Das Gespräch ist unverbindlich und kostet Sie nichts.

Wie schnell kann die Pflege beginnen?

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns und vereinbaren das Erstgespräch. Wann die Versorgung startet, hängt von Ihrem Bedarf, Ihrer Adresse und unseren freien Touren ab. Wenn es dringend ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, sagen Sie das bitte gleich mit.

Können Angehörige bei der Pflege mitbestimmen?

Ja. Mit Ihrem Einverständnis stimmen wir uns regelmäßig mit Angehörigen ab. Wenn sich der Alltag ändert, passen wir den Pflegeplan gemeinsam an.

In welchen Orten ist Lieblingsmensch unterwegs?

Unser Büro liegt in Gehrden an der Everloher Str. 2. Wir fahren in die Gehrdener Ortsteile, nach Ronnenberg, Wennigsen, Barsinghausen, Seelze, Hemmingen, Pattensen und Springe sowie in westliche Stadtteile von Hannover. Die Übersicht mit eigenen Ortsseiten finden Sie im Einzugsgebiet. Ob Ihre Adresse dazugehört, klären wir kurz per E-Mail.

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Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich, gern bei Ihnen zu Hause.